Veranstalter-Zahlungsbedingungen
Version 1.6 · Stand 2026-10-13
Diese Bedingungen regeln den bezahlten Ticket-Verkauf über Evoria sowie die Kartengarantie bei Tischreservierungen für Lokale (Abschnitt 4a). Mit dem Start des Auszahlungs-Onboardings oder mit dem Annehmen der aktuellen Fassung in deinem Konto stimmst du ihnen zu; die Zustimmung wird mit Version und Zeitpunkt an deiner Organisation gespeichert.
1. Rollen & Vermittlerstellung
(1) Evoria stellt die Plattform und die technische Zahlungsanbindung bereit. Du – der Veranstalter bzw. deine Organisation – bist Verkäufer und Vertragspartner deiner Gäste (Merchant of Record) sowie alleiniger Erbringer der Veranstaltungsleistung.
(2) Evoria tritt nicht als Verkäufer, Veranstalter, Zahlungsdienstleister oder Treuhänder auf und nimmt zu keinem Zeitpunkt Gelder der Käufer entgegen oder verwahrt diese.
2. Zahlungsabwicklung über Stripe Connect & SCAA
(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den lizenzierten Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. („Stripe"). Zur Entgegennahme von Ticketerlösen richtest du ein Stripe-Connect-Konto ein und durchläufst die Identitäts- und Legitimationsprüfung (KYC) von Stripe.
(2) Einbeziehung der Stripe-Bedingungen: Der Vertrag über die Zahlungsabwicklung kommt unmittelbar zwischen dir und Stripe zustande. Du stimmst hiermit der Vereinbarung für Stripe-Verbundkonten (Stripe Connected Account Agreement) einschließlich der Stripe Services Agreement ausdrücklich zu; ohne diese Zustimmung ist keine Auszahlung möglich.
(3) Ticketerlöse fließen unmittelbar deinem Stripe-Connect-Konto zu (Direct Charges). Auszahlungsrhythmus, etwaige Stripe-Gebühren und Sicherheitsreserven richten sich nach den Bestimmungen von Stripe.
3. Steuerliche Mitwirkungspflichten (PStTG)
Soweit gesetzlich nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) erforderlich – etwa wenn zusätzlich zu digitalen Tickets physische Waren (z. B. postalisch versendete Hardtickets oder Merchandise) über die Plattform verkauft werden oder individuell auf Anfrage erbrachte persönliche Dienstleistungen angeboten werden –, bist du verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß im System zu hinterlegen und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Für den reinen Verkauf digitaler Tickets besteht nach derzeitiger Einschätzung keine PStTG-Meldepflicht.
4. Plattform-Gebühr
Evoria erhebt für den Ticket-Verkauf derzeit eine Plattform-Gebühr von 0 %. Eine Änderung der Gebühr kündigt Evoria mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform (z. B. per E-Mail) an. Die geänderte Gebühr gilt ausschließlich für Verkäufe, die nach ihrem Wirksamwerden erfolgen. Bist du mit der Änderung nicht einverstanden, kannst du den Ticket-Verkauf jederzeit beenden; bereits abgeschlossene Verkäufe bleiben unberührt.
4a. Kartengarantie bei Tischreservierungen (Lokale)
(1) Nutzt du für ein Lokal die Kartengarantie (Teil des Intelligence-Pakets), hinterlegen Gäste für bestimmte Reservierungen eine Karte über Stripe auf deinem Stripe-Connect-Konto. Eine Belastung wegen Nichterscheinens fließt unmittelbar an dich (Direct Charges). Du bist dabei Händler und Vertragspartner deiner Gäste. Evoria stellt nur die Technik bereit, nimmt kein Geld entgegen und erhebt auf die Kartengarantie keine Gebühr; die Gebühren von Stripe trägst du. Die Abschnitte 1, 2 und 5 bis 9 gelten entsprechend; an die Stelle des Ticket-Verkaufs tritt die Kartengarantie.
(2) Deine Bedingungen für Nichterscheinen gegenüber deinen Gästen, insbesondere den Betrag je Platz und die Absagefrist, legst du selbst fest und bist für ihre Wirksamkeit verantwortlich. Eine Pauschale darf den typischerweise entstehenden Schaden (entgangener Gewinn abzüglich ersparter Kosten, nicht der Umsatz) nicht übersteigen; deinen Gästen muss der Nachweis eines geringeren Schadens offenstehen, und die Pauschale ist nicht geschuldet, wenn der Gast das Nichterscheinen nicht zu vertreten hat. Mustertexte und Hinweise von Evoria sind eine unverbindliche Hilfe und keine Rechtsberatung.
(3) Belastet wird nur, wenn dein Personal eine Reservierung als nicht erschienen markiert und den Betrag bestätigt, höchstens bis zu dem Betrag, zu dem der Gast ermächtigt hat, und nur bis 7 Tage nach dem Termin. Ob eine Belastung berechtigt ist, entscheidest und verantwortest du; hat der Gast das Nichterscheinen nicht zu vertreten (zum Beispiel bei nachgewiesener Krankheit), belastest du nicht. Erstattungen, Rückbuchungen und Streitigkeiten mit Gästen gehen zu deinen Lasten (Abschnitt 6).
5. Deine Pflichten
(1) Du stellst sicher, dass deine Veranstaltung und der Ticket-Verkauf rechtmäßig sind, dass du zur Durchführung der Veranstaltung und zum Verkauf der Tickets berechtigt bist und dass deine Angaben gegenüber den Käufern – insbesondere Preis, Datum, Ort, Einlass- und Erstattungsbedingungen – zutreffend und vollständig sind. Du erfüllst die dich als Verkäufer treffenden gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Du hältst die Content-Policy von Evoria sowie die Liste der von Stripe untersagten bzw. beschränkten Geschäftstätigkeiten („Restricted Businesses") ein.
(2) Jugendschutz: Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Goodies (zum Beispiel alkoholischen Getränken) und bei sonstigen Abgaben vor Ort sowie für die Unterweisung deines Einlass- und Thekenpersonals bist allein du verantwortlich; du haftest dafür. Der Hinweis „Altersprüfung nötig“ in der Scanner-App ist nur eine Hilfe. Er ersetzt nicht die Altersprüfung durch dein Personal und begründet keine Pflicht von Evoria, das Alter von Gästen zu prüfen.
6. Erstattungen, Stornos, Rückbuchungen
Du legst deine Erstattungs- und Stornobedingungen gegenüber den Käufern fest, kommunizierst sie und wickelst Erstattungen über die dafür vorgesehene Funktion deines Stripe-Kontos bzw. der Plattform ab. Erstattungen, Rückbuchungen (Chargebacks) und damit verbundene Gebühren des Zahlungsdienstleisters gehen zu deinen Lasten. Bei Absage oder wesentlicher Verlegung deiner Veranstaltung informierst du deine Gäste unverzüglich und erstattest nach Maßgabe des geltenden Rechts. Gesetzliche Rechte der Käufer bleiben von deinen Erstattungsbedingungen unberührt.
7. Steuern
Du bist für die steuerliche Behandlung deiner Ticketerlöse – insbesondere Umsatzsteuer und Ertragsteuern – allein verantwortlich. Da die Zahlungen unmittelbar an dich fließen, bist du steuerlicher Leistungserbringer gegenüber den Käufern. Evoria weist auf deinen Ticketerlösen keine Umsatzsteuer aus, erteilt keine steuerliche Beratung und übernimmt keine steuerlichen Pflichten für dich.
8. Haftung und Freistellung
Für die Veranstaltung, deren ordnungsgemäße Durchführung, Absage oder Verlegung, die Erfüllung gesetzlicher Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie die Erfüllung der Ansprüche der Ticketkäufer bist ausschließlich du verantwortlich; Evoria haftet hierfür nicht. Du stellst Evoria von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Ticketkäufern und Aufsichtsbehörden) sowie den angemessenen und notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die daraus resultieren, dass:
- eine Veranstaltung abgesagt, verlegt oder mangelhaft durchgeführt wird,
- deine Angaben gegenüber Käufern unrichtig oder unvollständig waren,
- du Schutzrechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt hast, oder
- du schuldhaft gegen diese Zahlungsbedingungen, die Content-Policy oder gesetzliche Vorschriften verstoßen hast.
Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit du den jeweiligen Verstoß nicht zu vertreten hast oder der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Evoria beruht. Die Haftung von Evoria für den technischen Betrieb der Plattform selbst richtet sich nach den AGB.
9. Aussetzung und Sperrung
Evoria darf den Ticket-Verkauf einzelner Veranstaltungen aussetzen oder die Verkaufsfunktion deines Kontos sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß, Betrug, eine Gefährdung von Käufern oder einen Verstoß gegen diese Bedingungen, die Content-Policy oder die Vorgaben von Stripe vorliegen. Bei der Entscheidung berücksichtigt Evoria deine berechtigten Interessen und informiert dich – soweit rechtlich zulässig und zumutbar – vorab, andernfalls unverzüglich nachträglich. Maßnahmen von Stripe (z. B. Kontoprüfungen, Reserven, Auszahlungsstopps) liegen außerhalb des Einflussbereichs von Evoria.
10. Schlussbestimmungen
Ergänzend gelten die AGB von Evoria. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.