Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber der Evoria-Plattform und dir als Veranstalter, der über ein Evoria-Konto Events anlegt und Module bucht.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für die Nutzung der Event-Plattform „Evoria" (erreichbar unter evoria.cloud) durch Veranstalter. „Veranstalter" ist jede natürliche oder juristische Person, die über ein Evoria-Konto ein Event anlegt und kostenpflichtige Module bucht.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Veranstalters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Betreiber ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser AGB.

Aufbau dieser AGB: Die §§ 1–9 sowie 11–14 bilden den allgemeinen Teil und gelten für alle Kunden. Regelungen, die nur für Verbraucher (§ 13 BGB) gelten, sind als solche gekennzeichnet (insb. § 10 Widerrufsrecht). Die besonderen Regelungen für Unternehmer (§ 14 BGB) sind in § 15 zusammengefasst und gehen bei Widersprüchen den allgemeinen Bestimmungen vor. Die Pro-Abonnements (Starter/Unlimited) sind ausschließlich Unternehmern vorbehalten (§ 6); für Verbraucher steht die eventbezogene Einzelbuchung offen.

§ 2 Anbieter

Anbieter und Vertragspartner des Veranstalters ist:

Robin Kodera

RTK-Events

Kämpchenstraße 11a

46446 Emmerich am Rhein

Deutschland

Telefon: 015730296857

E-Mail: info@evoria.cloud

Weitere Pflichtangaben findest du im Impressum.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Der Betreiber stellt dem Veranstalter eine SaaS-Event-Plattform zur Verfügung, über die der Veranstalter pro Event einzelne Module buchen und für die Durchführung seiner Veranstaltung nutzen kann. Buchbar sind insbesondere folgende Module:

  • SnapCloud — Foto-Sharing mit KI-Galerie und optionaler Gesichtserkennung, damit Gäste „ihre" Bilder schnell wiederfinden.
  • EventHub — Gäste- und RSVP-Verwaltung sowie Tischplaner.
  • PartyMode — Musikwünsche, optionale Spotify-Anbindung und TV-Slideshow.
  • EventDesk — digitale Einladungen, Menüverwaltung und Tischkärtchen.

Die Module werden je Event in Größenstufen („Tiers") angeboten, die sich nach der erwarteten Gästezahl richten:

  • Micro — bis 100 Gäste
  • Standard — bis 300 Gäste
  • Maxi — bis 1.500 Gäste
  • Ultra — bis 10.000 Gäste (nur in Evoria Pro buchbar)

Optional kann ein „Full-House"-Bundle gebucht werden, das mehrere Module kombiniert. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Buchungsvorgang.

Sonderregelung für gemeinnützige Vereine (Kostenfreier Vereins-Tarif):

Gemeinnützigen Vereinen, öffentlich-rechtlichen Bildungseinrichtungen sowie steuerbegünstigten Organisationen kann der Betreiber die Nutzung der Plattform (insbesondere des EventHub-Ticketing-Moduls) kostenfrei zur Verfügung stellen („Vereins-Tarif“).

Als Gegenleistung für die gebührenfreie Bereitstellung der Software erklärt sich der Veranstalter damit einverstanden, dass der Betreiber auf den Ticket-Bestellseiten, im Ticket-Checkout, auf den Bestell- und Ticketabrufseiten nach dem Kauf sowie auf den Event-Gästeoberflächen Werbe- und Sponsorenhinweise regionaler oder überregionaler Partner einbinden darf. Steht für eine Werbefläche kein passender Partner zur Verfügung, darf der Betreiber dort auf eigene Angebote hinweisen. Der Veranstalter kann in den Event-Einstellungen unpassende Sponsoren-Kategorien (z. B. politische Werbung oder jugendgefährdende Inhalte) ausschließen.

Alle eingebundenen Werbemittel werden eindeutig als Werbung bzw. Sponsoring gekennzeichnet. Für die Rechtmäßigkeit, Inhaltsrichtigkeit und Markenrechte der bereitgestellten Werbemittel haftet ausschließlich der jeweilige Werbetreibende.

Die Plattform wird in zwei Editionen angeboten: Basis (eventbezogene Buchung einzelner Module) und Pro (alle Module sowie zusätzliche Profi-Funktionen inklusive). Für die Pro-Nutzung stehen drei Bezugswege zur Verfügung:

  • Pro-Einzelbuchung — einmalige, eventbezogene Buchung eines Pro-Events ohne laufende Bindung.
  • Pro Starter — kostenpflichtiges Jahres-Abonnement, das einen vergünstigten Preis je gebuchtem Event gewährt.
  • Pro Unlimited — kostenpflichtiges Monats-Abonnement, das innerhalb der gewählten Größenstufe eine unbegrenzte Zahl an Events umfasst. Events oberhalb der gebuchten Größenstufe können gegen einen Aufpreis hinzugebucht werden.

Die Abonnements (Starter, Unlimited) schalten zusätzlich organisationsbezogene Funktionen frei (z. B. wiederverwendbare Vorlagen-Bibliotheken, Team-/ Mitarbeiterverwaltung, mehrere Events unter einer Organisation). Der jeweils maßgebliche Leistungsumfang und Preis ergibt sich aus der Produkt- und Preisdarstellung im Buchungs- bzw. Abschlussvorgang.

BETA-Hinweis: Evoria befindet sich derzeit in einer BETA-Phase. Funktionsumfang, Bedienoberfläche und einzelne Module können sich weiterentwickeln, ergänzt oder geändert werden. Es kann zu Fehlern, Unterbrechungen oder zeitweise eingeschränkter Funktionalität kommen (siehe § 7).

§ 4 Vertragsschluss

Die Darstellung der Module und Tiers auf der Plattform stellt noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Der Veranstalter gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er im Buchungsvorgang die gewünschten Module und das Tier auswählt, die Bestellübersicht prüft und die Buchung über die als „zahlungspflichtig bestellen" gekennzeichnete Schaltfläche abschließt.

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung bzw. mit der Freischaltung der gebuchten Module für das jeweilige Event zustande. Der Betreiber bestätigt den Eingang der Bestellung in der Regel per E-Mail. Voraussetzung für die Buchung ist ein registriertes Evoria-Konto.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die im Buchungsvorgang angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei eventbezogenen Buchungen (Basis-Module, Pro-Einzelbuchung) erfolgt die Abrechnung einmalig je nach gebuchten Modulen, gewählter Größenstufe und optionalen Zusatzleistungen (z. B. Speicher-Aufstockungen bei SnapCloud).

Wiederkehrende Abrechnung bei Abonnements: Bei den Pro-Abonnements (Starter, Unlimited) handelt es sich um Dauerschuldverhältnisse mit wiederkehrender Zahlung. Das Entgelt wird im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig — bei Pro Unlimited monatlich, bei Pro Starter jährlich — und über das hinterlegte Zahlungsmittel automatisch eingezogen. Mit Abschluss des Abonnements ermächtigt der Veranstalter den Betreiber, das vereinbarte Entgelt wiederkehrend einzuziehen. Die Höhe richtet sich nach dem gewählten Paket; bei Pro Starter wird der vergünstigte Event-Preis zusätzlich je gebuchtem Event berechnet, bei Pro Unlimited fällt für Events oberhalb der gebuchten Größenstufe der jeweils angezeigte Aufpreis an.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; die angezeigten Preise sind Endpreise ohne gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer.

Die Zahlung wird eingebettet über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland) abgewickelt. Mit Abschluss der Buchung autorisiert der Veranstalter die Belastung des von ihm gewählten Zahlungsmittels. Es gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe. Einzelheiten zur Datenverarbeitung bei der Zahlung findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Über die abgeschlossene Buchung wird eine Rechnung bereitgestellt. Kommt der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, die Bereitstellung der gebuchten Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

§ 6 Laufzeit und Leistungszeitraum

Eventbezogene Buchungen (Basis-Module, Pro-Einzelbuchung) gelten eventbezogen: Die gebuchten Module stehen für die jeweilige Veranstaltung in der aktiven Eventphase (vor, während und nach dem Event) bereit. Ein laufendes Abonnement entsteht durch eine eventbezogene Buchung nicht; jede Veranstaltung wird separat gebucht.

Abonnements (Pro Starter, Pro Unlimited) richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (gewerbliche Anbieter, Locations, Veranstalter, Vereine) und können erst abgeschlossen werden, nachdem der Kunde seine Unternehmer-Eigenschaft bestätigt hat. Verbrauchern steht stattdessen die eventbezogene Pro-Einzelbuchung offen.

Monats-Abonnements (Pro Unlimited, monatlich) haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht zum Ende der laufenden Periode gekündigt werden; bis dahin bleiben die Pro-Funktionen aktiv. Bereits gezahlte Entgelte für die laufende Periode werden bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig erstattet.

Die Jahres-Abonnements („Pro Starter" sowie die Jahresvarianten von „Pro Unlimited") haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und werden im Voraus abgerechnet (Jahrespreis = 10 Monatsbeiträge, also zwei Monate gratis). Sie verlängern sich am Laufzeitende automatisch um jeweils weitere 12 Monate zum dann gültigen Jahrespreis, sofern sie nicht bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform (z. B. E-Mail) gekündigt werden. Eine vorgelagerte Kündigungsfrist besteht nicht; die Kündigung ist jederzeit bis zum Laufzeitende möglich. Wird nicht gekündigt, ist das Entgelt für die folgende 12-monatige Laufzeit zur Zahlung fällig. Eine Überführung in eine monatliche Abrechnung findet nicht statt. Bereits gezahlte Entgelte für die laufende Laufzeit werden bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig erstattet. Diese Regelung beruht auf der Angemessenheitsprüfung des § 307 BGB im unternehmerischen Verkehr; die Klauselverbote des § 309 Nr. 9 BGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) nicht.

60-Tage-Geld-zurück-Garantie (Pro Starter). Abweichend von der Mindestvertragslaufzeit gewährt der Anbieter beim erstmaligen Abschluss eines Pro-Starter-Abonnements eine freiwillige Geld-zurück-Garantie: Der Kunde kann innerhalb von 60 Tagen ab Eingang der ersten Zahlung ohne Angabe von Gründen die Erstattung des gezahlten Jahresentgelts verlangen, insbesondere über die dafür vorgesehene Schaltfläche im Kundenkonto oder den Link in der Zahlungsbestätigung. Mit der Erstattung endet das Abonnement mit sofortiger Wirkung, und die im Abonnement enthaltenen Leistungen (insbesondere die Online-Tischreservierung) werden deaktiviert. Die Garantie gilt einmal je Organisation und nicht für „Pro Unlimited". Hat der Kunde im Garantiezeitraum Leistungen zum Mitgliedspreis gebucht, wird der dabei gewährte Preisnachlass mit dem Erstattungsbetrag verrechnet; übersteigt er das Jahresentgelt, entfällt die Erstattung, eine Nachforderung entsteht nicht. Alternativ kann der Kunde so gebuchte Veranstaltungen, die noch nicht begonnen haben und für die keine Tickets verkauft wurden, gemeinsam mit der Erstattung stornieren; er erhält dann deren gezahlten Preis zurück, und der Preisnachlass wird nicht verrechnet. Gäste mit künftigen Online-Reservierungen werden über das Ende der Online-Reservierung informiert. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

Nach Ende der Veranstaltung gilt eine Aufbewahrungsfrist von 90 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Veranstaltung mit sämtlichen Inhalten und Daten — insbesondere Fotos/Videos (SnapCloud), Gästeliste, Anmelde-/RSVP-Daten, Gästebuch-Einträgen und Einstellungen — automatisch und unwiderruflich aus dem laufenden System gelöscht. Aus unseren verschlüsselten Sicherungskopien verschwinden die Daten spätestens 100 Tage nach dieser Löschung; bis dahin dienen die Kopien nur der Wiederherstellung nach einem Ausfall. Ein manuelles Archivieren verschiebt das Event nur in der Ansicht und hebt diese Löschung nicht auf. Allein die Rechnung bleibt aus gesetzlichen Aufbewahrungsgründen (§ 147 AO) erhalten, dazu für die Abrechnung Umsatzangaben zu Ticketverkäufen ohne Käuferdaten (bei noch laufender Erstattung erst nach deren Abschluss). Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, die für ihn relevanten Inhalte rechtzeitig herunterzuladen bzw. zu sichern; wir erinnern 7 Tage vor der Löschung per E-Mail. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

§ 6a Intelligence-Paket für Lokale (Zusatz-Abonnement)

(1) Leistung. Für ein Lokal mit Online-Tischreservierung kann der Kunde das Intelligence-Paket hinzubuchen. Es ergänzt die Tischreservierung um regelbasierte Hinweise und Hilfen auf Grundlage der eigenen Reservierungsdaten des Lokals, insbesondere: Platzierung (Lieblingstisch, weich vorgemerkte Tische für Gäste mit regelmäßigem Besuchsrhythmus, Vorschläge für große Gruppen), Tagesgeschäft (Briefing vor dem Service, Vorschläge bei telefonischen Reservierungen, Hinweis auf doppelte Buchungen, Warnung vor gleichzeitig beginnenden großen Gruppen, automatisches Nachrücken von der Warteliste), Auswertungen (Sitzdauer, No-Show-Verlauf als Anzahl, Vorschlag zum Überbuchen) und Vorausdenken (Feiertage, schwache Zeiten, ausbleibende Stammgäste, Anlässe) sowie die Kartengarantie gegen Nichterscheinen (Abs. 6). Jede Funktion ist einzeln ein- und ausschaltbar. Funktionen, die sich auf einzelne Gäste beziehen, setzen den eingeschalteten Gästestamm voraus. Die Hinweise sind Vorschläge an das Team; die Entscheidungen trifft der Kunde. Der jeweils maßgebliche Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung im Buchungsvorgang; der BETA-Hinweis in § 3 gilt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in Abschnitt 2a.

(2) Preis und Laufzeit. Das Paket kostet 70 € pro Jahr je Lokal (Endpreis, § 5). Es ist ein Jahres-Abonnement ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), wird im Voraus abgerechnet und ist ein eigener Vertrag neben dem Pro-Abonnement. Für Laufzeit, Verlängerung und Kündigung gelten die Regelungen für Jahres-Abonnements in § 6 entsprechend: Mindestlaufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate zum dann gültigen Jahrespreis, Kündigung jederzeit bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit ohne vorgelagerte Frist, keine anteilige Erstattung bei ordentlicher Kündigung. Ein Monatspreis wird nicht angeboten. Das Paket ist einzeln kündbar; das Pro-Abonnement läuft dann unverändert weiter. Die Kündigung ist im Kundenkonto über die dafür vorgesehene Schaltfläche oder in Textform möglich (§ 11).

(3) Enthalten ohne Aufpreis. In „Pro Unlimited“ und während einer kostenlosen Testphase ist das Paket ohne Aufpreis enthalten. Es endet dann mit Pro Unlimited bzw. mit der Testphase, sofern der Kunde es nicht gesondert bucht.

(4) 60-Tage-Geld-zurück-Garantie. Abweichend von der Mindestvertragslaufzeit kann der Kunde beim erstmaligen Abschluss des Pakets für ein Lokal innerhalb von 60 Tagen ab Eingang der ersten Zahlung ohne Angabe von Gründen die Erstattung des gezahlten Jahresentgelts verlangen, insbesondere über die dafür vorgesehene Schaltfläche im Kundenkonto. Mit der Erstattung endet das Paket mit sofortiger Wirkung; Abs. 5 gilt. Die Garantie gilt einmal je Lokal. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(5) Ende des Pakets und Löschung. Vor der Kündigung weist die Plattform deutlich auf den Datenverlust hin und bietet einen Export (CSV/JSON) an. 30 Tage nach dem Ende des Pakets werden die daraus abgeleiteten Daten (zum Beispiel Besuchsrhythmus, Stammtische, Sitzdauer, No-Show-Auswertungen) und die Regeln der Kartengarantie gelöscht; hinterlegte Karten werden bei Stripe gelöst. Künftige Reservierungen verlieren damit ihre Kartengarantie; die betroffenen Gäste werden darüber per E-Mail informiert. Belegdatensätze bereits belasteter Reservierungen bleiben bis zum Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist (AVV Abschnitt 2a) erhalten. Gästestamm, Tags und Warteliste gehören zur Tischreservierung und bleiben bestehen.

(6) Kartengarantie, keine Provision. Die Kartengarantie setzt ein Stripe-Connect-Konto des Lokals voraus; es gelten die Veranstalter-Zahlungsbedingungen. Eine Belastung fließt unmittelbar an den Kunden („Direct Charges“); er ist gegenüber seinen Gästen Vertragspartner und legt seine Bedingungen für Nichterscheinen selbst fest. Evoria erhebt auf Kartengarantien keine Provision und keine Gebühr; es fallen nur die Gebühren von Stripe an, die der Kunde unmittelbar trägt.

§ 7 Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter verpflichtet sich insbesondere,

  • seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen,
  • die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen und keine rechtswidrigen, beleidigenden oder rechteverletzenden Inhalte einzustellen oder durch Gäste einstellen zu lassen,
  • personenbezogene Daten seiner Gäste nur auf rechtmäßiger Grundlage zu erheben und zu verarbeiten und die hierfür erforderlichen Einwilligungen bzw. Rechtsgrundlagen sicherzustellen — insbesondere bei Foto-Uploads, der optionalen KI-Gesichtserkennung und der Erhebung von RSVP-Daten,
  • die erforderlichen Rechte an hochgeladenen Inhalten (z. B. Fotos, Musikwünschen, Texten) zu besitzen.

Für die personenbezogenen Daten seiner Gäste ist der Veranstalter datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Betreiber wird insoweit als Auftragsverarbeiter tätig. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der mit der Buchung des ersten Events wirksam wird und Bestandteil dieses Vertrags ist.

Gesichtserkennung (biometrische Daten): Die optionale KI-Gesichtserkennung in SnapCloud verarbeitet biometrische Daten besonderer Kategorie (Art. 9 DSGVO). Allein der Veranstalter ist dafür verantwortlich, vor der Aktivierung der Gesichtserkennung die ausdrückliche und informierte Einwilligung sämtlicher betroffener Gäste (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) einzuholen, zu dokumentieren und auf Verlangen nachzuweisen. Der Betreiber ist insoweit ausschließlich technischer Dienstleister (Auftragsverarbeiter) und trifft keine eigene Entscheidung über die Verarbeitung. Der Veranstalter stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Bußgeldern frei, die daraus entstehen, dass er diese Pflicht verletzt; § 9 bleibt unberührt.

§ 8 Verfügbarkeit (BETA)

Der Betreiber bemüht sich um einen möglichst stabilen und unterbrechungsfreien Betrieb der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Insbesondere während der BETA-Phase kann es zu Wartungsfenstern, Unterbrechungen, Fehlern oder vorübergehend eingeschränkter Funktionalität kommen. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, angekündigt.

Eine Verfügbarkeitsgarantie, ein Service-Level-Agreement oder eine Gewähr für die ununterbrochene Nutzbarkeit einzelner Funktionen werden nicht übernommen. Drittdienste (z. B. die optionale Spotify-Anbindung) unterliegen den Bedingungen und der Verfügbarkeit des jeweiligen Anbieters.

§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung

Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Betreiber haftet ferner nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Veranstalter unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Veranstalter ist insbesondere für die rechtzeitige Sicherung der dem 90-Tage-Retention-Zeitraum unterliegenden Inhalte (§ 6) selbst verantwortlich.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Veranstalter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die 14-tägige Frist, das Muster-Widerrufsformular sowie die Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht kein Widerrufsrecht.

§ 11 Kündigung und Konto-Löschung

Bei eventbezogenen Buchungen endet das Leistungsverhältnis für ein Event mit Ablauf des Leistungszeitraums (§ 6); einer Kündigung bedarf es nicht. Der Veranstalter kann ein Event jederzeit archivieren oder löschen.

Kündigung von Abonnements: Pro-Abonnements können nach Maßgabe von § 6 gekündigt werden — insbesondere unter Einhaltung der dort geregelten Kündigungsfristen (Monats-Abo: zum Ende der laufenden Periode; Jahres-Abo gewerblicher Kunden: zum Ende der jeweiligen Laufzeit, ohne vorgelagerte Frist). Die Kündigung ist direkt im Konto über die dafür vorgesehene Schaltfläche („Abo kündigen") möglich; zudem steht plattformweit eine leicht zugängliche Kündigungsmöglichkeit im Sinne des § 312k BGB zur Verfügung. Eine Kündigung in Textform (z. B. per E-Mail an die in § 2 genannte Adresse) ist ebenfalls ausreichend.

Mit Wirksamwerden der Kündigung (zum Periodenende) entfallen die Pro- und Organisations-Funktionen. Bereits angelegte Events behalten ihre Pro- Funktionen bis zum jeweiligen Eventende; neue Events erfordern eine erneute Buchung bzw. ein aktives Abonnement. Inhalte und Daten bleiben im Rahmen der Aufbewahrungsfristen (§ 6) erhalten und werden bei einer späteren Reaktivierung wieder verfügbar.

Das Evoria-Konto kann der Veranstalter jederzeit selbst im Konto löschen oder löschen lassen. Eine entsprechende Anfrage genügt formlos per E-Mail an info@evoria.cloud. Mit der Konto-Löschung werden auch die zugehörigen Events und Gäste-Daten entfernt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. § 147 AO für Rechnungen) entgegenstehen. Bereits erbrachte und abgerechnete Leistungen bleiben hiervon unberührt. Die Löschung des Kontos ersetzt keine Kündigung: Ist der Veranstalter einziger Inhaber einer Organisation mit laufendem Abonnement (Pro oder Intelligence-Paket), muss er das Abonnement zuerst kündigen; vorher ist die Konto-Löschung nicht möglich. Hat die Organisation keine weiteren Mitglieder, wird sie mit dem Konto gelöscht; ein bereits zum Laufzeitende gekündigtes Abonnement endet dann mit der Löschung. Hat sie weitere Mitglieder, muss der Veranstalter vorher die Inhaberschaft übergeben oder die Mitglieder entfernen; gibt es weitere Inhaber, bleibt die Organisation bestehen. Ein Stripe-Konto für den Ticketverkauf (Stripe Connect) wird dabei nur von Evoria entkoppelt und bleibt bei Stripe bestehen.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB (insbesondere § 7) vor.

§ 12 Bezahlter Ticket-Verkauf (Marktplatz)

(1) Evoria ermöglicht Veranstaltern mit entsprechender Ausstattung, über die Plattform bezahlte Eintrittskarten („Tickets") für ihre Veranstaltungen zu verkaufen. Evoria handelt dabei ausschließlich als Vermittler und technischer Plattformbetreiber. Der Kaufvertrag über ein Ticket kommt allein zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Veranstalter zustande; Evoria wird nicht Vertragspartei.

(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe im Wege von Stripe Connect („Direct Charges") unmittelbar zugunsten des Veranstalters. Evoria nimmt keine Käufergelder entgegen, verwahrt sie nicht und erbringt selbst keine Zahlungsdienste.

(3) Der Veranstalter ist alleiniger Aussteller der Tickets, Verkäufer und Leistungserbringer (Merchant of Record). Er trägt die Verantwortung für die Veranstaltung, für Erstattungen und Rückbuchungen sowie für die steuerliche Behandlung seiner Ticketerlöse, insbesondere die Ausweisung und Abführung einer etwaigen Umsatzsteuer. Für den Verkauf gelten ergänzend die Veranstalter-Zahlungsbedingungen und die Content-Policy; gegenüber Käufern gelten die Ticket-Bedingungen und die Marktplatz-Offenlegung.

(4) Für den Ticket-Verkauf erhebt Evoria gegenüber dem Veranstalter derzeit eine Plattform-Gebühr von 0 %; Änderungen richten sich nach den Veranstalter-Zahlungsbedingungen. Unabhängig davon fallen für die Zahlungsabwicklung die üblichen Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters Stripe an; diese trägt der Veranstalter, sie werden unmittelbar mit seiner Auszahlung verrechnet. Gegenüber Käufern fällt keine Evoria-Gebühr an; der angezeigte Ticketpreis ist der Gesamtpreis.

(5) Evoria haftet nicht für die Veranstaltung, deren Durchführung, Absage oder Verlegung oder für die Einlösung der Tickets. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln dieser AGB (§ 9).

§ 13 Änderungen der AGB

Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklungen oder eines geänderten Leistungsumfangs erforderlich ist und der Veranstalter dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Maßgeblich für eine konkrete Buchung ist jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung. Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Form (z. B. per E-Mail oder Hinweis im Konto) mitgeteilt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Betreibers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 3a Druckprodukte & Bestellabwicklung (EventDesk Print-Shop)

Über das EventDesk-Modul der Plattform hat der Veranstalter die Möglichkeit, individuell gestaltete Druckprodukte (z. B. Einladungskarten, Tischkarten, Menükarten) in verschiedenen Mengenstufen kostenpflichtig zu bestellen.

Herstellung & Druckpartner: Die Herstellung und der Versand der Druckprodukte erfolgen auf Basis der vom Veranstalter in EventDesk eingegebenen Texte, Bilder und Theme-Einstellungen über unsere Partner-Druckerei (Onlineprinters GmbH, Neustadt a. d. Aisch).

Preise & Ausführung: Alle im Bestell-Modal angegebenen Preise sind Endpreise. Die Lieferung erfolgt an die vom Veranstalter eingegebene Lieferadresse. Der Veranstalter ist für die inhaltliche Richtigkeit der eingegebenen Daten (Texte, Grafiken, Bildrechte & Lieferadresse) selbst verantwortlich.

§ 3b WhatsApp- und SMS-Benachrichtigungen (Guthaben)

(1) Leistung. Organisationen können für Tischreservierungen Benachrichtigungen an ihre Gäste per WhatsApp und/oder SMS aktivieren (Erinnerung am Vortag, je nach Einstellung Bestätigung nach der Buchung sowie Mitteilung über Änderungen und Absagen). Nachrichten werden nur an Gäste versandt, die eingewilligt haben; bei telefonisch oder vor Ort aufgenommenen Reservierungen darf die Organisation die Einwilligung nur vermerken, wenn der Gast ausdrücklich zugestimmt hat (siehe AVV). Versandt wird nur über die Kanäle, die dem Gast bei seiner Einwilligung angezeigt wurden. SMS werden nur an deutsche Mobilfunknummern versandt. An Gäste, die ihre Einwilligung widerrufen oder sich per „STOP" abgemeldet haben, wird nichts versandt.

(2) Guthaben und Verbrauch. Der Versand wird über ein Guthaben in Credits abgerechnet, das die Organisation in Paketen zu den in der Guthaben-Übersicht angegebenen Preisen erwirbt. Eine WhatsApp-Nachricht verbraucht 1 Credit, eine SMS 2 Credits. Eine SMS gilt als verbraucht, sobald der Versanddienstleister sie angenommen hat, unabhängig von der Zustellung beim Empfänger. Meldet WhatsApp eine Nachricht als nicht zustellbar, wird der Credit wieder gutgeschrieben. Bei der ersten Aktivierung erhält jede Organisation einmalig 50 kostenlose Credits; diese werden nicht ausgezahlt.

(3) Gültigkeit. Credits sind 12 Monate ab Kauf bzw. Gutschrift gültig. Mit jedem weiteren Kauf beginnt die 12-Monats-Frist für das gesamte noch vorhandene Guthaben der Organisation neu. Credits, die 12 Monate lang nicht durch einen weiteren Kauf verlängert wurden, verfallen. Es werden jeweils die ältesten Credits zuerst verbraucht. Endet das Abonnement, über das die Organisation die Tischreservierung nutzt, bleibt bezahltes Guthaben bis zum Ablauf seiner 12-Monats-Frist erhalten und kann nach einer erneuten Buchung weiter genutzt werden. Auf Antrag in Textform innerhalb dieser Frist erstattet der Betreiber stattdessen den Wert der noch nicht verbrauchten, bezahlten Credits anteilig zum jeweiligen Paketpreis. Das gilt nicht, wenn der Betreiber den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt hat. Kostenlose Credits werden nicht erstattet.

(4) Automatisches Nachkaufen. Die Organisation kann einen Auto-Modus einschalten. Fällt das Guthaben dann unter 20 Credits, wird das gewählte Paket automatisch nachgekauft und über das bei Stripe hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet. Nachgekauft wird zu dem Preis, der beim Einschalten des Auto-Modus angezeigt wurde. Ändert sich der Paketpreis oder entfällt das Paket, pausiert der Auto-Modus ohne Abbuchung; er läuft erst weiter, wenn die Organisation ihn erneut einschaltet. Der Auto-Modus kann jederzeit in der Guthaben-Übersicht ausgeschaltet werden; schlägt eine Zahlung fehl, wird er pausiert.

(5) Zustellung. Die Zustellung erfolgt über Drittanbieter (Meta Platforms Ireland Limited für WhatsApp, seven communications GmbH & Co. KG für SMS) und die Mobilfunknetze. Der Betreiber schuldet die Übergabe an den Versanddienstleister, nicht die Zustellung beim Gast. Benachrichtigungen ersetzen nicht die Bestätigung der Reservierung per E-Mail.

§ 15 Sonderregelungen für Unternehmer (§ 14 BGB)

(1) Anwendungsbereich. Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich, wenn der Veranstalter den Vertrag als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB abschließt. Sie ergänzen den allgemeinen Teil und gehen diesem bei Widersprüchen vor. Die Pro-Abonnements (Starter/Unlimited) werden ausschließlich von Unternehmern abgeschlossen.

(2) Laufzeit und Kündigung. Für die Abonnements gilt § 6: Monats-Abos verlängern sich um je einen Monat; Jahres-Abos haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, verlängern sich automatisch um je weitere 12 Monate und sind bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform kündbar (ohne vorgelagerte Frist).

(3) Kein Widerrufsrecht. Das gesetzliche Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB) besteht nur für Verbraucher und findet auf Unternehmer keine Anwendung. Der Vertrag ist mit Abschluss bindend und das Entgelt zur Zahlung fällig.

(4) Erweiterte Haftungsbeschränkung. Über § 9 hinaus ist die Haftung des Betreibers gegenüber Unternehmern für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen sowie für Ansprüche Dritter ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf das vom Veranstalter in den zwölf (12) Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nutzungs-/Abo-Entgelt beschränkt. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für Datenverluste gilt die Sicherungsobliegenheit nach § 9 entsprechend.

(5) Gerichtsstand. Es gilt ergänzend der ausschließliche Gerichtsstand nach § 14 (Geschäftssitz des Betreibers).

§ 16 Besonderheiten für Werbetreibende (B2B Ad-Network & Sponsoring-Abos)

(1) Vertragsgegenstand. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB („Werbetreibende“) haben die Möglichkeit, im Evoria Ad-Network kostenpflichtige Sponsoring-Pakete (z. B. Lokal-Starter, Regional-Pro) zu buchen. Evoria blendet die bereitgestellten Werbemittel (Logos, Banner, Links, Claims) automatisiert in den Event-Oberflächen und Ticket-Checkouts von Vereinsevents einschließlich der Bestätigungs- und Bestellübersichtsseiten nach dem Kauf innerhalb des gebuchten Umkreises um die gewählte Ziel-PLZ aus. Der wählbare Umkreis richtet sich nach dem Paket (Lokal-Starter bis 25 km, Regional-Pro bis 50 km). PDF-Tickets und Bestätigungs-E-Mails enthalten keine Werbung.

(2) Vertragslaufzeit & Abrechnung. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, wird das Sponsoring- bzw. Werbepaket für eine feste Laufzeit von 12 Monaten (Jahresabonnement) abgeschlossen. Die Vergütung wird jährlich im Voraus über den gewählten Zahlungsdienstleister (Stripe) abgerechnet. Evoria kann die Vergütung für das jeweils folgende Vertragsjahr anpassen. Eine Anpassung wird dem Werbetreibenden spätestens sechs Wochen vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres in Textform angekündigt; ist er nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird in der Ankündigung hingewiesen.

(3) Leistungsumfang & Ausspielung. Geschuldet ist die Ausspielung der Werbemittel bei den Vereinsevents, die während der Vertragslaufzeit über Evoria im gebuchten Umkreis stattfinden, soweit dem Werbetreibenden dort ein Sponsoren-Platz zusteht und der Veranstalter die Branche des Werbetreibenden nicht ausgeschlossen hat. Maßgeblich ist die Postleitzahl des Veranstaltungsorts, ersatzweise die des Sitzes des veranstaltenden Vereins. Je Event gibt es höchstens 3 Sponsoren-Plätze und höchstens einen je Branchenkategorie; sie werden in der Reihenfolge der Buchung vergeben. Eine Buchung ist nur möglich, wenn im gebuchten Umkreis bei mindestens einem geplanten Vereinsevent ein Platz für die Branchenkategorie frei ist. Eine bestimmte Zahl an Einblendungen (Impressionen), Events oder Gästen wird nicht geschuldet; ob und in welchem Umfang Vereine Events durchführen, liegt nicht im Einflussbereich von Evoria. Hat in den ersten sechs Monaten eines Vertragsjahres im gebuchten Umkreis kein Vereinsevent stattgefunden, bei dem dem Werbetreibenden ein Sponsoren-Platz zustand, kann der Werbetreibende den Vertrag mit sofortiger Wirkung in Textform kündigen; Evoria erstattet die Vergütung anteilig für die verbleibenden vollen Monate des Vertragsjahres. Teilen sich mehrere Werbetreibende ein Event, werden ihre Werbemittel abwechselnd ausgespielt, im Paket Regional-Pro mit doppeltem Anteil. Die vor der Buchung im Sponsoren-Portal angezeigte Übersicht geplanter Events ist eine unverbindliche Vorschau. Evoria schuldet keine konkrete Klick-Zahl (CTR), Konversionen oder geschäftliche Erfolge. Die gezählten Einblendungen und Klicks werden im Sponsoren-Portal ausgewiesen.

(4) Rechte an Werbemitteln & Freistellung. Der Werbetreibende garantiert, Inhaber aller erforderlichen Urheber-, Marken- und sonstigen Nutzungsrechte an den hochgeladenen Werbemitteln (Grafiken, Logos, Texte, URLs) zu sein und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht, gute Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Der Werbetreibende stellt Evoria von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Ausspielung der von ihm bereitgestellten Werbemittel entstehen.

(5) Prüf- und Ablehnungsrecht. Evoria behält sich das Recht vor, Werbemittel oder Kampagnen abzulehnen oder zu deaktivieren, wenn diese inhaltlich unzulässig sind, Rechten Dritter widersprechen oder den branchenspezifischen Ausschlusskriterien eines Vereins unterliegen. Ordnet der Werbetreibende sein Unternehmen offensichtlich einer unzutreffenden Branchenkategorie zu, kann Evoria die Zuordnung vor der ersten Ausspielung berichtigen; der Werbetreibende wird darüber in Textform informiert.

(6) Verlängerung & Kündigung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht bis zum Ende des jeweiligen Jahres-Abrechnungszeitraums über das Sponsoren-Portal oder in Textform gekündigt wird (ohne vorgelagerte Frist). Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 14 BGB).

Weitere Rechtstexte

Ergänzend gelten der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), die Datenschutzerklärung, die Widerrufsbelehrung und die Cookie-Richtlinie. Für den bezahlten Ticket-Verkauf gelten zusätzlich die Veranstalter-Zahlungsbedingungen, die Content-Policy, die Ticket-Bedingungen und die Marktplatz-Offenlegung.

Stand: 17. Oktober 2026 (Abo-Teil §§ 1–15 Fassung v5). Frühere Fassung ohne § 6a: Abo-Teil v4.